Ab 20. April wieder eine Milliarde Euro für KfW-Neubauförderung im Topf
Die KfW-Förderung von Neubauten kommt zurück. Die Summe ist begrenzt auf eine Milliarde Euro, die Bedingungen haben sich geändert und für Gasheizungen gibt es kein Geld mehr.
Drei Monate nach dem plötzlichen Förderstopp können nun doch noch in diesem Monat wieder Anträge für die KfW-Neubauförderung eingereicht werden. Das teilte das Ministerium von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 5. April 2022 mit. Stichtag ist der 20. April 2022. Ab diesem Datum sind Anträge auf Förderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 möglich. Der Minister freue sich sehr, dass dann wieder Anträge möglich sein werden, bei der begrenzten Summe müsse man aber damit rechnen, dass die Gelder auch bald wieder erschöpft sind.
Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Finanzierung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen wurden verändert: Der Einbau von Gasheizungen wird nicht mehr gefördert. Befristet ist die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022. Sollte die Fördersumme von einer Milliarde Euro ab dem 20. April vor dem 31. Dezember 2022 ausgeschöpft sein, soll das EH40-Programm bis Jahresende mit anspruchsvolleren Konditionen fortgesetzt werden. Eine Förderung von Neubauten soll dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich sein.
Als dritter Schritt ist dann laut Ministerium ab Januar 2023, ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm soll das QNG-Siegel weiterentwickeln und besonders die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes stärker in den Fokus stellen. Die Rahmenbedingungen des Programmes werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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